Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
10. Oktober 2005
§ 47
§ 47 – Keine Wahl von Delegierten, soweit im Rahmen eines anderen Wahlverfahrens bereits Delegierte mit Mehrfachmandat gewählt werden
Kurz erklärt
AI-Zusammenfassung derzeit deaktiviert.